Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Nachfolgend werden die allgemeinen Mietbedingungen zwischen Opa Walters Reisehütten (Vermieter) und dem Mieter geregelt:

1. Mietpreis

 

Es gelten für die Mietdauer die Preise der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste zzgl. einer produktabhängigen Servicepauschale.

2. Zahlungsweise

 

Bis spätestens 8 Tage nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist vor Mietbeginn zu bezahlen.

3. Kaution

 

Bei Mietantritt muss zur Sicherheit eine Kaution in Höhe von 500,00 € beim Vermieter hinterlegt werden. Die Kaution muss spätestens bei Übernahme der Mietsache dem Vermieter vorliegen. Sollten sich Schäden an dem Mietgegenstand befinden, wird zu Beginn der Mietzeit wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem diese aufgeführt werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe in unbeschädigtem und sauberen Zustand, abgesehen von den im Übergabeprotokoll aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.

4. Reservierung, Rücktritt, Schadenersatz

 

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis geleistet hat.

Bei Rücktritt des Mieters vor dem vereinbarten Mietbeginn sind nachfolgende Anteile des vereinbarten Mietpreises lt. Mietvertrag fällig:

  • Rücktritt bis 90 Tage vor Mietantritt kostenfrei
  • Rücktritt bis 28 Tage vor Mietantritt 80,- €
  • Rücktritt bis 14 Tage vor Mietantritt 50%
  • weniger als 14 Tage vor Mietantritt 100%

Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen, den der Vermieter aus wichtigem Grund ggf. zurückweisen kann. Tritt der Ersatzmieter in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen ein und erfüllt der Ersatzmieter den Mietvertrag, entfällt die Pflicht zur anteiligen Zahlung bzw. die Schadensersatzpflicht. 

Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Dachzeltes ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen.

Bei Rückgabe des Mietgegenstandes vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen.

 

5. Übernahme und Rückgabe

 

Der Mietgegenstand kann, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, am Anmiettag nach 15:00 Uhr abgeholt und montiert werden. Die Rückgabe muss, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, am Rückgabetag vor 13:00 Uhr erfolgen. Die Übernahme und Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin.

Die Montage erfolgt gemeinsam durch Vermieter und Mieter. Der Mieter hat bei einem Dachzelt geeignete Grundträger auf dem Auto montiert zu haben.

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben.
Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.

 

Der Mietgegenstand wird in sauberem Zustand übergeben und ist in vom Mieter ebenso in sauberem Zustand zurückzugeben. Verlorengegangene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände sind bei der Rückgabe unaufgefordert zu melden. lst der Mietgegenstand über ein normales Maß verunreinigt, so hat der Mieter eine zusätzliche Reinigungspauschale von 60,-€ zu bezahlen.

 

6. Schäden an der Mietsache

 

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen zu beachten und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Schäden, für deren Reparatur Ersatzteile benötigt werden, sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, so dass eine ordnungsgemäße Weitervermietung an den nächsten Mieter gewährleistet ist. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Meldung, so haftet er voll für eventuelle Schadensersatzansprüche der Nachmieter.

7. Haftung Mieter

 

Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Dachzeltes in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfällen und Verlust haftet er für den eingetretenen Schaden. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Dachzeltes entstanden sind. Im Falle eines Totalschadens bzw. Totalverlusts ist dem Vermieter der Neuwert zum Zeitpunkt des Leihbeginns zu erstatten.

 

8. Haftung Vermieter

 

Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadensersatz, begrenzt auf das 2-fache des vereinbarten Nettomietzinses. Der Vermieter ist berechtigt, statt dem reservierten Dachzeltes einen gleich- oder höherwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen, welcher kleiner oder größer sein kann, wenn das Dachzelt bzw. der Faltcaravan aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, ausfällt.

Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe des Mietgegenstandes darin zurücklässt.

9. Verhalten bei Unfällen

 

Der Mieter hat nach einem Unfall Brand, Diebstahl oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu unterrichten.

10. Personendaten

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 

Datenschutzgrundverordnung 

Die EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) verpflichtet uns, Sie zu informieren, das personenbezogene Daten über Sie in unserer Firma gespeichert und vorgehalten werden. 

Dies betrifft Daten, wie Anschrift, Name, Vorname, Telefonnummer, Email Adresse, Bankverbindungen, Geburtsdaten, Steuernummer, sowie Daten ihrer Geschäftsprozesse mit uns, wie Angebote, Rechnungen, Bestellungen und Lieferscheine, welche im Zuge einer Geschäftsabwicklung notwendig sind, sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben vorzuhalten sind. 

Eine Weitergabe der Daten an dritte, die nicht im Zusammenhang mit der Durchführung der Geschäftsprozesse beauftragt sind, erfolgt nicht. 

Die Daten werden von uns gelöscht, sofern der Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist und nicht mehr zur Erfüllung einer Rechtlichen Verpflichtung die Verarbeitung erforderlich ist (gesetzliche Aufbewahrungspflicht). 

Sie haben das Recht Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu beantragen, sowie bei Unrichtigkeit der Daten deren Berichtigung bzw. bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. 

Wenn kein Einspruch auf Speicherung der Daten vorliegt, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, auch zukünftig entsprechende personenbezogene und unternehmensspezifische Daten, die zur Abwicklung der Geschäftsprozesse erforderlich sind, zu speichern und zu verarbeiten, welches für die Datenschutzgrundverordnung, als auch für das Bundesdatenschutzgesetz gilt.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters.

12. Schlussbestimmungen

a. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. 

b. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform beider Parteien, sofern sie mündliche Vereinbarungen im Vorfeld und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses betreffen. Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss, insbesondere keine bindende Wirkung auf das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. 

c. Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

d. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. 

e. Ist der Mieter ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

f. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. 

 

Stand: 01.02.2022

Opa Walters Reisehütten GbR 

Schaffnerweg 17; 44795 Bochum
Tel: +49 162 241 2749
Inhaber: Christian Schulz

Kontakt

Schaffnerweg 17
44795 Bochum

+49-162-2412749

inf@opa-walters-reisehuetten.de

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